Die sogenannte elektromagnetische Verträglichkeit stellt sicher, dass in einer elektromagnetischen Umgebung alle Geräte (Betriebsmittel) zufriedenstellend funktionieren. Mittels der EMV-Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG) und dem dazugehörigen EMV-Gesetz (EMVG) hat sich in der europäischen Union eine länderspezifische Kontrollinstanz etabliert, die diese Funktionalität samt den technischen Voraussetzungen überwacht.

Zu der elektromagnetischen Verträglichkeit zählt auch, dass jedes Gerät im Betrieb selbst keine elektromagnetischen Störungen verursachen darf, die beispielsweise andere Geräte beeinträchtigen.

Die Umsetzung der EMV-Richtlinie in deutsches Recht erfolgte 2008

Wesentliche Schwerpunkte des EMVG sind:

  • Durchsetzung der Richtlinie 2014/30/EU
  • Definition des Handlungsspielraums national (Bundesnetzagentur als Marktaufsicht)
  • Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze / definierte Frequenzbereiche
  • Vereinfachung des sogenannten Inverkehrbringens
  • Vereinfachung der Inbetriebnahme
  • Definition der Pflichten der Marktteilnehmer (Kostenregelung, Ordnungswidrigkeiten)

Das Gesetz sowie die Richtlinie gelten nicht für Betriebsmittel, die vom Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erfasst werden. Dazu zählen Funkanlagen, die nicht im herkömmlichen Handel erhältlich sind; sowie Erzeugnisse/Gerätschaften, die für luftfahrttechnische- und militärische Zwecke genutzt werden.

Wichtig: Betriebsmittel, die mittels EMVG in der europäischen Union käuflich zu erwerben sind, müssen mit dem CE-Siegel gekennzeichnet sein. Ab dem 20. April 2016 ist jeder in der Handelskette dafür verantwortlich, alle notwendigen Dokumente für ein Produkt vorzuhalten und das in einer EU-weit verständlichen Sprache. Kommt die EMV-Richtlinie zur Anwendung, muss das Produkt in einem EMV-Labor getestet werden. Der Hersteller ist verpflichtet, den Prüfbericht zehn Jahre aufzuheben, da er auch die Basis für die CE-Kennzeichnung darstellt.

Beispiel: Kommen in Räumlichkeiten WLAN und Bluetooth gleichzeitig zum Einsatz, ist die jeweils genutzte Frequenz entscheidend. So funkt Bluetooth im 2,4-Gigahertz-Band; WLAN in den Standard-Einstellungen allerdings auch – die Folge sind unbefriedigende Funktionalitäten.

Lösung: Aktuelle WLAN-Hardware bietet heutzutage auch Frequenzen ab fünf Gigahertz und höher an. Ein Frequenzwechsel in den Einstellungen schafft einen reibungslosen Ablauf beider Funktechniken.

Die Bundesnetzagentur steuert und kontrolliert dabei die Freigaben der unterschiedlichen Frequenzen.

Informationen zu Frequenzen finden Sie auch unter RFID – Frequenzen und Einflussfaktoren.

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