Ausgangspunkt für die Durchführung eines Transportauftrages ist eine Anforderung aus dem operativen Betrieb. Ursprung solcher Anforderungen können z.B. Kommissionier- oder Produktionsnachschübe, Wareneingänge oder Umlagerungen sein.
Größere Anforderungen werden von einem Bestandsführungssystem so weit aufgelöst, dass eine einzelne Bestandseinheit oder eine Gruppe von Bestandseinheiten ausgewählt werden kann, für die dann jeweils ein passender Transportauftrag generiert wird.
In der weiteren Betrachtung bezieht sich also ein Transportauftrag immer auf genau ein selbstständig zu bearbeitendes Transportobjekt, das von seinem momentanen Standort zu seinem Bestimmungsort zu bringen ist.

Der Fahrauftrag
Ein Transportauftrag wird untergliedert in einzelne Fahraufträge an Fördersysteme, die den Materialtransport dann tatsächlich durchführen.

Die Zielfindung
Bei der Durchführung eines Fahrauftrags muss das transportierende System das spezifizierte Ziel entweder selbst finden können oder zu seinem Transportziel geleitet werden.

Im ersten Fall muss das Transportsystem an jeder Entscheidungsstelle durch Kenntnis der eigenen Topologie entscheiden, in welche Richtung das Transportobjekt weiterzutransportieren ist.
Im zweiten Fall muss das beauftragende System für jede Entscheidungsstelle die zu befahrende Richtung im Auftrag mitteilen.

Zusammenhänge zwischen den Begriffen “Materialbewegung” und “Warenwirtschaft” finden Sie unter Warenwirtschaft.

Informationen zur Transportinfrastruktur finden Sie unter Nutzungsoptimierung der Transportinfrastruktur.

Bildquelle: © Shock – Fotolia.com