Als Gefahrgut werden alle Stoffe, Gemische oder Waren bezeichnet, die durch ihre physikalische oder chemische Beschaffenheit beim Transport für den Menschen und die Umwelt gefährlich sein können. Gefährliche Stoffe sind zum Beispiel reizend, giftig, explosionsartig, Krebs erregend oder können bei fehlerhafter Handhabung einen Brand erzeugen. Deshalb ist es, besonders in der Intralogistik, von großer Bedeutung, alle Vorschriften für Gefahrgut einzuhalten – sowohl beim Transport als auch bei der Lagerung.

In Deutschland regeln einzelne Gefahrgutverordnungen den nationalen und internationalen Transport. Es gibt Gefahrgutverordnungen für den Transport über See (GGVSee), Straße (GGVS), Eisenbahn (GGVE) und Binnenschifffahrt (GGVBinSch). Neben weiteren Gesetzen, wie zum Beispiel dem Chemikaliengesetz, wird in den Gefahrgutverordnungen exakt definiert, welche Güter als gefährlich einzustufen sind. Die Gefahrgutvorschriften beinhalten die Gefahrgüter, die Transportbezeichnung und eine entsprechende Identifikationsnummer.

Gefahrgutklassen

Im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht werden neun Gefahrgutklassen unterschieden.

Klasse 1: Explosive Stoffe
Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 6: Giftige Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Die Ware wird mit Gefahrzetteln versehen. Gefahrzettel sind auf einer Spitze stehende Quadrate in einer Größe von 10cm x 10cm. Die Farben und Piktogramme sind jeweils festgelegt.

Vorschriften für den LKW-Transport

Der Transport von Gefahrgut muss mit Warntafeln am LKW gekennzeichnet werden oder mit vergrößerten Gefahrzetteln. Die Warntafeln werden im Format 40cm x 30cm am Transportfahrzeug angebracht und die vergrößerten Gefahrzettel, sogenannte Großzettel oder Placards, sind 25cm x 25cm bzw. 30 cm x 30 cm groß.

Vorschriften für Gefahrgut im Lager

Wenn Gefahrgüter eingelagert werden müssen, gibt es dafür spezielle Gefahrgutlager. Diese Lager obliegen bestimmten Regeln. Grundsätzlich sollen an Eingängen Warn- bzw. Verbotszeichen angebracht sein und die Fußböden nicht durchlässig für Flüssigkeiten. Zudem müssen Gefahrgutlager in Zonen eingestuft werden. Je nach Einstufung in eine bestimmte Zone müssen Beleuchtungen explosionsgeschützt aufbereitet sein. Weitere Vorschriften für Gefahrgutlager sind zum Beispiel in den folgenden Gesetzen enthalten:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Gefahrgutverordnungen
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)

Mehr Informationen finden Sie unter Transportnetz.