Individualvertrag

ist ein Vertrag im Sinne der §§ 145 ff. BGB, der individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und nicht von einer Seite gestellt wurde (im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen). In der Logistik wird häufig irrtümlich ein Individualvertrag angenommen, obwohl tatsächlich Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 449 und 466 HGB vorliegen.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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