Nulldurchgang

(engl. Zero-crossing) liegt vor, wenn die Bestandsmenge eines Artikels an einem Bereitstellplatz geringer oder gleich dem anstehenden Entnahmebedarf ist. Es ist zu unterscheiden zwischen gewolltem und ungewolltem N. Beim gewollten N. sind Buchbestand und physischer Bestand deckungsgleich, beim ungewollten N. hingegen nicht.
Bei der permanenten Inventur wird das „Ereignis“; N. oftmals als Anstoß genommen, eine Inventur für diesen Platz oder Artikel durchzuführen, um den Zähl- oder Erfassungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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