Packstück

(engl. Parcel, package): Eine Versandeinheit kann in mehrere P. unterteilt sein. Wichtig ist, dass eine Identifizierung und numerische Zusammenfassung aller P. für einen Versandauftrag möglich ist (siehe auch Kolli).
In den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) wird definiert: P. sind Einzelstücke oder vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrags gebildete Einheiten, z. B. Kisten, Gitterboxen, Paletten, Griffeinheiten, geschlossene Ladegefäße wie gedeckt gebaute oder mit Planen versehene Waggons, Auflieger oder Wechselbrücken, Container, Iglus.
Die VDA Empfehlung 5002 (Dez. 1997) fügt hinzu: In einer P.struktur können P. zu einem neuen P. auf höherer Ebene zusammengefasst werden. Ein P. ist über einen eindeutigen Begriff (Packstücknummer, engl. License plate) zu identifizieren. Verpackung

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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