Palettenklausel

(auch Palettentauschklausel; engl. Pallet clause) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die in Ergänzung eines Speditions- oder Frachtvertrags den Palettentausch (Palettenpool) als vertragliche Nebenleistung regeln, da es hierzu keine spezifischen gesetzlichen Regelungen gibt. Zwei Klauseln wurden von den Spitzenverbänden der verladenden Wirtschaft, der Speditionen und des Güterkraftverkehrs entwickelt und werden zur Anwendung empfohlen:

  • „Bonner Palettentausch“; eignet sich vorrangig für Fallgestaltungen, in denen der Frachtführer regelmäßig dieselbe Beladestelle anfährt.
  • „Kölner Palettentausch“; ist in Fällen wechselnder Einsatzorte des Frachtführers zu bevorzugen.

 

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

Synonyms:
Bonner Palettentausch, Kölner Palettentausch
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