Palettenregal

(engl. Pallet rack): Ein (Standard-)P. besteht im Wesentlichen aus folgenden Grundelementen:

  • Seiten- oder Regalrahmen mit zwei Stehern sowie horizontalen und diagonalen Verstrebungen (auch Querverbände genannt), Verbindungen geschweißt oder verschraubt
  • Längstraversen (Traverse) zur Verbindung der Rahmen und zur Auflage der Paletten
  • Tiefenauflagen, Quertraversen oder Einlageböden zwischen den Längstraversen, wenn Paletten quer oder andere Einheiten eingelagert werden
  • Sicherheitseinrichtungen wie Durchschubsicherung und Aushubsicherung, Gitter, Anfahrschutz, seitliche Erhöhung des Rahmens zur Sicherung gegen Herabfallen

Die Regalfächer sind häufig für die Aufnahme von drei Paletten ausgelegt (Mehrplatz-Lagersystem). Regale und damit Regalanlagen unterliegen nicht einem bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren, wenn sie keine tragende oder aussteifende Funktion für das Gebäude haben oder wenn das Regal nicht durch die Konstruktion des Gebäudes seine Standfestigkeit erhält (vgl. Silobauweise).
Sind die Regale nach den Güte- und Prüfbestimmungen für Lager- und Betriebseinrichtungen gefertigt und montiert (RAL-RG 614), ist ein statischer Nachweis nicht erforderlich.
Die Freistellung von der Baugenehmigungspflicht gilt nur bis zu bestimmten Regalhöhen (fünf bis zwölf Meter, Oberkante obere Auflage oder Lagergut) und ist –; nicht einheitlich –; in den Landesbauordnungen geregelt.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

Synonyms:
Tiefenauflage
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