Schnittstellenkontrolle

ist eine nach der Rechtsprechung vom Logistikdienstleister geschuldete Kontrolle des Packstücks zu jedem Ende einer Transportstrecke bzw. zum Wechsel des handelnden Dienstleisters bzw. Auftraggebers, siehe auch Ziffer 7 ADSp.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

« Zurück zur Glossar-Übersicht