Warentransportversicherung

gilt in Deutschland nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), nämlich DTV-Güterversicherungsbedingungen. Die W. gibt dem Auftraggeber bzw. dem Versicherten vollen Wertersatz für seine Güter, unabhängig vom Vorliegen von Haftungstatbeständen. Der Warentransportversicherer nimmt Regress beim evtl. Haftungsverantwortlichen.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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