Durch einen Energiepass soll der Absatz von energiesparenden Produkten innerhalb der EU angekurbelt werden. Im Energiepass wird die Energieeffizienzklasse eines Produkts aufgeführt. So kann der Energieverbrauch von Gütern gemessen und eingestuft werden. Der niedrigste Energiebedarf wird mit der Energieeffizienzklasse A+++ gekennzeichnet,  der höchster Energiebedarf mit der Klasse G.

Neue Kühl- und Gefriergeräte müssen beispielsweise seit Juli 2012 mindestens die Energieklasse A+ aufweisen. Um mit dem Label A+++ versehen zu werden, müssen die Geräte ein Einsparpotenzial ihres Energieverbrauchs von 50% zu den Geräten mit der Kennzeichnung A+ vorweisen. Neben Kühl- und Gefriergeräten, Elektrobacköfen, Waschmaschinen und weiteren Geräten müssen sich außerdem Motoren und Antriebe Tests zur Feststellung der Energieeffizienzklasse unterziehen.

EU-Ökodesign-Richtlinie

Der Energieverbrauch von Elektromotoren soll europaweit reduziert werden. Auf Basis der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren durch die EU-Kommission eingeführten. Die Richtlinie gilt nicht nur für energiebetriebene Geräte, sondern auch fürenergieverbrauchsrelevante Produkte. Der Geltungsbereich umfasst somit auch passive Produkte, die einen Einfluss auf die Energieeffizienz haben können.

Ziele der Richtlinie sind allgemein die Verringerung des Energieaufwands und die Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten.

EU-Verordnung (EG) Nr. 640/2009

Die EV Verordnung (EG) Nr. 640/2009 gibt die Anforderungen für Elektromotoren vor. Die Verordnung gilt für Dreiphasen-Käfigläufer-Induktionsmotoren mit folgenden Merkmalen:

  • 2 bis 6 Pole
  • Nennspannung bis 1.000 V
  • Nennausgangsleistung zwischen 0,75 und 375 kW

Effizienzniveau

Je nachdem wie hoch die Nennausgangsleistung ist und wie die Polzahl lautet, müssen bestimmte Effizienzniveaus erreicht werden. Ein Effizienzniveau wird in Wirkungsgraden gemessen. Ein Wirkungsgrad gibt prozentual das Verhältnis der mechanischen Ausgangsleistung mit der elektrischen Eingangsleistung an.

Für das Effizienzniveau IE2 gilt:

  • 2-polige Motoren mit 0,75 kW müssen einen Wirkungsgrad von 77,4% erreichen.
  • 4-polige Motoren mit mehr als 200 kW müssen einen Wirkungsgrad von 95,1% erreichen.

Für das Effizienzniveau IE3 gilt:

  • 6-polige Motoren mit 0,75 kW müssen einen Wirkungsgrad von 78,9% erreichen.
  • 4-polige Motoren mit mehr als 200 kW müssen einen Wirkungsgrad von 96% erreichen.

Seit 2015 müssen alle Motoren mit 7,5 – 375 kW dem Effizienzniveau IE3 entsprechen und alle drehzahlgeregelten Motoren mit 7,5 – 375 kW müssen dem Effizienzniveau IE2 entsprechen.
Seit 2017 gilt die Regel dass Motoren mit einer Nennausgangsleistung ab 0,75 – 375 kW das Effizienzniveau IE3 aufweisen müssen. Parallel dazu gilt für drehzahlgeregelte Motoren, dass die mit der Nennausgangsleistung von 0,75 – 375 kW dem Effizienzniveau IE2 entsprechen müssen.

Eine Übersicht, der erforderlichen Höhe des Wirkungsgrads für eine bestimmte Anzahl von Polen in Verbindung mit einer bestimmten Nennausgangsleistung, ist im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 definiert.

Mehr Informationen finden Sie unter Energieeffizienzklassen.

Bild-Lizenz: CC BY 2.0, Autor: Richard