Die Minderlieferung ist eine Lieferung, bei der eine geringere Menge als angefordert geliefert wird.
Sie führt zu einer ungewollten Bestandsdifferenz zwischen dem vorgegebenen Soll- und dem Istbestand. Wenn die Warenmenge geringer ausfällt, als vertraglich vereinbart, wird die Minderlieferung gemäß § 434 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Sachmangel geahndet. Der Käufer kann die empfangene Menge zurückgeben und erwarten, dass die vollständige Menge in einer Neulieferung erfolgt. Diese Vorschrift gilt allerdings ausschließlich für die Mindermenge von gleichartiger Ware.

Informationen zur ersten Phase der Geschäftsprozesse finden Sie unter Wareneingang – Identifizierung.

Allgemeine Informationen zur Lagerung finden Sie unter Unterteilung des Begriffes “Lagerung”.

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