Der Begriff Rechnungswesen beschreibt die umfangreiche Erfassung, Speicherung sowie Analyse beziehungsweise Auswertung von allen messbaren betriebswirtschaftlichen Vorgängen/Prozessen im Unternehmen. Dazu werden Erfolgs- und Bilanzkennzahlen aus der allgemeinen Buchführung mit den Kennzahlen aus den unterschiedlichen Abteilungen (Vertrieb, Produktion, Personal) ins Verhältnis gesetzt.

Das Ziel des Rechnungswesens ist die systematische Erfassung und Auswertung aller quantifizierbaren Beziehungen (Kennzahlen) und Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Es dient grundsätzlich als Grundlage für die zukunftsorientierten Planungen, Steuerungen und Kontrollen des betrieblichen Geschehens beziehungsweise dessen Erfolgs. Das Rechnungswesen ist unternehmenstechnisch gesehen ein eigenständiges und unabhängiges System, das sich aus folgenden vier Teilsystemen zusammensetzt.

  • Planungsrechnung
  • Zeitraumrechnung
  • Objekt- Projektrechnung
  • Betriebsstatistik

Das Rechnungswesen konzentriert sich dabei auf die wesentlichen Kostenstellen, die in den erwähnten Teilsystemen entstehen und alltäglich sind. Zu den gängigsten Hauptkosten-Stellen gehören:

  • Material: Beschaffung, Disposition, Wareneingang, Lagerhaltung
  • Fertigung; Produktion, Montage, Qualitätssicherung, Arbeitsvorbereitung, Entwicklung
  • Verwaltung: Geschäftsführung, Buchhaltung, Finanzwesen, Personalwesen, Betriebsorganisation, Controlling
  • Vertrieb: Marketing, (Lager-) Verkauf, Versand, Fakturierung (Rechnung), Auftragswesen/Auftragsabwicklung
  • Handel: Fabrikverkauf, Direktverkauf, Absatzmittler/Konsignation (Eigentümer der Ware)

Rechnungswesen, Buchführung im Handelsgesetzbuch

Ohne ein im Unternehmen implementiertes Rechnungswesen ist ein Unternehmen aus rechtlichen Gründen nicht zu führen. Als Beispiel sei der Paragraf 238 HGB (Handelsgesetzbuch) genannt. Der Paragraf beschreibt die Buchführungspflicht und besagt unter anderem, dass jeder Unternehmer verpflichtet ist, betriebliche Geschäftsbücher zu führen. Dabei dokumentiert die Buchführung die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie etwa Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten und die Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung. Sämtliche Geschäftsaktivitäten sowie das Unternehmensvermögen, in einigen Fällen auch privates Kapital (Pfändung), fließen in die Buchführung und somit in die daraus resultierenden Bilanzen (Erfolgsquerschnitt eines Unternehmens) ein.

Es gilt aus Sicht des Gesetzgebers: Das Rechnungswesen muss so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermittelt. So kann verhindert werden, dass eine drohende Insolvenz oder Ähnliches droht oder gar verschleppt wird, womöglich Arbeitsplätze in Gefahr sind.

Zudem dient das Rechnungswesen auch als Vorlage für die verpflichtende und jährlich wiederkehrende Rechenschaftsablage. Sie wird gegenüber des Finanzamts und mittels Steuerberater argumentiert.

Weitere betriebswirtschaftliche Aspekte der Intralogistik finden Sie im Beitrag Bestandskosten.

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