Die CE-Kennzeichnung ist eine europäische Verordnung, die für den EU-Binnenmarkt eine sogenannte Mindestanforderung in Fragen der Sicherheit von technischen Produkten festlegt. Unternehmen müssen demnach nur einmal ihre Produkte für Europa zulassen. Einzelgenehmigungen bei nationalen Behörden sind nicht mehr notwendig.

Die CE-Kennzeichnung ist somit der technische Reisepass für das jeweilige IT- beziehungsweise technische Produkt innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, der wiederum die Produktverantwortung des Herstellers signalisiert. So erklärt dieser mit dem CE-Zeichen, dass sein Produkt allen geltenden europäischen und harmonisierten Richtlinien genügt. CE-Produkte können beispielsweise sein: Haartrockner, CD-Spieler, USB-Stick, Autoradio oder Telefon.

Da diese in allen nationalen Gesetzen umgesetzt worden sind, ist folglich ein Hersteller auch verpflichtet, die CE-Kennzeichnung für jedes seiner einzelnen Produkte zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt für ein mit der CE-Kennzeichnung markiertes Produkt:

  • Das Produkt entspricht allen EU-Gemeinschaftsvorschriften.
  • Das Produkt hat sämtliche Bewertungsverfahren durchlaufen. Das sind beispielsweise die Gefährdungsanalyse sowie die Risikobewertung.

Bei letzteren wird beispielsweise das Produkt selbst auf eventuelle situationsbedingte Gefahren (technische Fehler, Fehlkonstruktionen) getestet; wobei die Gefährdungsanalyse sich eher mit den möglichen Gefahren für den Menschen (Personenschaden) auseinandersetzt.

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Kennzeichnung.

Quellen:

http://www.ce-richtlinien.eu