(abgek. FCA) bedeutet: frei bis zur Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer des benannten Ortes (einschl. Ausfuhrabfertigung). Gilt für jede Transportart, auch Containerverkehr und Luftfracht. (Lierferklausel nach INCOTERMS)
Quelle: logipedia / Fraunhofer IML
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