(abgek. GoB) besitzen keine Gesetzeskraft, aber beinhalten allgemein anerkannte Regeln zur Buchführung und Bilanzerstellung:
- Übersichtlichkeit: die Buchführung muss klar und übersichtlich sein;
- Vollständigkeit und Ordnung: z. B. im Sinne ordnungsmäßiger Erfassung aller Geschäftsvorfälle;
- Richtigkeit: z. B. im Sinne der Erfassung und Nachverfolgbarkeit von Fehlbuchungen;
- u. v. a. m.
Quelle: logipedia / Fraunhofer IML
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