Logistik KNOWHOW

Verspätungshaftung

ist die Haftung des Logistikdienstleisters für eine Verzögerung der geschuldeten Leistung. Sie ist als Obhutshaftung ausgestaltet im Frachtrecht, auch im internationalen Frachtrecht, vgl. z. B. §§ 425, 431 Abs. 3 HGB.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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