Logistik KNOWHOW

KMU – kleine und mittlere Unternehmen

KMU – kleine und mittlere Unternehmen

Die Europäische Kommission empfiehlt eine einheitliche Definition zur Abgrenzung von kleinst (bzw. mikro), kleinen und mittleren Unternehmen anzuwenden. Aktuelle Angaben und Erläuterungen zur Definition der KMU sind seit 2005 in Kraft getreten. Diese Empfehlung richtet sich an Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank und an den Europäischen Investitionsfonds. Auf internationaler Ebene können zwei Bezeichnungen dafür verwendet werden:

“Small and Medium-sized Enterprises“ ist die gängigere Variante.

Durch die Definition der Europäischen Kommission kann die Höhe und Intensität der Förderung festgelegt und bestimmt werden, welches Unternehmen antragsberechtigt ist. Wenn Unternehmen die festgelegten Summen überschreiten, dann handelt es sich um Großunternehmen. Folgende Daten werden erhoben:

Status: Mittelgroßes Unternehmen

Ein Unternehmen wird als mittelgroßes Unternehmen bezeichnet, wenn es:

und entweder

oder

Status: Kleines Unternehmen

Ein Unternehmen wird als kleines Unternehmen bezeichnet, wenn es:

und entweder

oder

Status: Kleinstunternehmen

Ein Unternehmen wird als Kleinstunternehmen bezeichnet, wenn es:

und entweder

oder

Die Werte sind auf den zuletzt durchgeführten Jahresabschluss bezogen. Je nach dem, welchen Status ein Unternehmen hat, verliert es diesen, wenn die eigenen Werte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren über oder unter den entsprechend festgelegten Werten liegen.

Mehr Informationen finden Sie unter Unternehmensidentifikationsnummer (UID) für die Schweiz.

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