Der Begriff Konsignation bezeichnet eine Lieferform von Waren, bei der der Lieferant als Konsignant und der Kunde als Konsignator auftreten. Der Konsignant ist so lange der Eigentümer der Ware bis entweder eine vereinbarte Frist verstreicht oder der Konsignator die Ware aus dem sogenannten Konsignationslager entnimmt.
Vorgang beim Konsignationsgeschäft
Der Prozess der Konsignation setzt sich zusammen aus den folgenden Schritten:
- Dem Kunden wird die Ware in das Konsignationslager geliefert. Das Konsignationslager befindet sich beim Kunden.
- Nach der Entnahme der Ware erhält der Kunde einen Entnahmebeleg, der als Fakturierungsgrundlage dient (d.h. der Kunde erhält gemäß den Informationen, die auf dem Entnahmebeleg verzeichnet sind, eine Rechnung).
- Die Warenentnahme wird an den Lieferanten gemeldet. In dem Moment, in dem der Kunde die Ware aus dem Lager entnimmt, schließt er automatisch einen Kaufvertrag mit dem Lieferanten ab.
- Der Kunde wird, je nachdem welche Vereinbarungen im Vorfeld getätigt wurden, bei der Entnahme oder nach der Bezahlung Eigentümer der Ware.
- Am Ende des Konsignationsgeschäfts erhält der Kunde eine Rechnung.
Lieferant und Kunde legen fest, welcher Bestand der Ware grundsätzlich im Lager vorhanden sein sollte. Wird dieser Bestand durch die Entnahme einer bestimmten Menge unterschritten, dann ist es die Aufgabe des Lieferanten, das Lager wieder aufzufüllen. In regelmäßigen Abständen erfolgen danach Rechnungen zur entnommenen Warenmenge. Je nach Vereinbarung kann der Kunde die Rechnungen beispielsweise wöchentlich, monatlich oder auch vierteljährlich erhalten. Außerdem kann abgesprochen werden, ob der Kunde eine bestimmte Restmenge der Konsignationsbestände nach einer bestimmten Frist in seinen Eigenbestand übernehmen darf.
Die Vorteile der Konsignation
Für den Kunden besteht der Vorteil eines Konsignationslagers darin, dass er frei von logistischen Risiken ist, wie z.B. einer verspäteten Lieferung. Dadurch, dass sich die Ware bereits beim Kunden befindet, aber bis zur Entnahme dem Lieferanten gehört, ist die Kapitalbindung für den Kunden gleich null. Außerdem trägt der Lieferant weiterhin das Risiko für die Waren bis zum letztlichen Kauf. Aber auch der Lieferant hat Vorteile durch ein Konsignationslager. Für ihn verringern sich u.a. die Lagerhaltungskosten und der Planungsaufwand für den Transport.
Internationale Konsignation
Bei einer internationalen Konsignation innerhalb der EU ist die Lieferung der Ware zollfrei. Das heißt allerdings nicht, dass keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Es bedeutet einzig, dass die Umsatzsteuer nicht im Erzeugerland fällig wird, sondern in dem EU-Land, in das die Ware eingeführt wird. Im nationalen, wie auch internationalen Konsignationsgeschäft, wird der Vorgang des Konsignationsgeschäfts mit einer Rechnung inklusive Umsatzsteuer (UST) abgeschlossen. Beim nationalen Geschäft mit der inländischen UST und beim internationalen Geschäft mit der ausländischen UST.
Mehr Informationen finden Sie unter Minderlieferung.
Bild-Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autor: KBS Industrieelektronik GmbH
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