Die Mandantenfähigkeit beschreibt eine IT-Infrastruktur, die unterschiedliche Kunden beziehungsweise Auftraggeber auf demselben Server- oder Softwaresystem bedienen kann, ohne dass die Beteiligten die Daten und Informationen der anderen einsehen können.
Die Mandantenfähigkeit führt automatisch dazu, dass personalisierte Daten in einer Datenbank logisch getrennt und verwaltet werden können. Dabei tangiert die getrennte Verarbeitung nicht nur die Speicherung der Daten. So fordert der Gesetzgeber zudem, dass auch die Verarbeitung wie zum Beispiel sogenannte Datenbanktransaktionen oder allgemeine Datensatz-Buchungen getrennt voneinander abgewickelt werden. Dennoch dürfen Unternehmen dieselben Arbeitsschritte beziehungsweise Prozesse, sprich Speicherung und gleichzeitige Verarbeitung der Daten, von derselben IT-Infrastruktur durchführen lassen. Wichtig: Ist das der Fall, sind alle Zugriffsberechtigungen und Konfigurationseinstellungen je Mandant eigenständig festzulegen.
Man unterscheidet in einem mandantenfähigen System zwischen mandantenabhängigen (siehe oben) und mandantenübergreifenden Daten und Objekten. Letztere sind lediglich für die allgemeinen System-Konfigurationen zuständig.
Mandantenfähigkeit von Hard- und Software – Vorteile
- Hohe Sicherheit: Es gibt drei Schlüsselkomponenten, die den Grad der Isolation zwischen multiplen Mandanten in einem Rechenzentrum definieren: Zugangsregeln, Anwendungsentwicklung sowie Datenzugriff und -schutz.
- Wirtschaftlichkeit: Die Kosten für Softwareentwicklung und -wartung werden zwischen den Mandanten geteilt.
- Service-Sicherheit und schnellere Updates: Mit Mandantenfähigkeit muss der Provider Updates nur einmal vornehmen. Im Gegensatz dazu steht das klassische IT-Outsourcing, bei dem die komplette Infrastruktur exklusiv vom Kunden gemietet wird – jeder Kunde hat somit seine eigene Softwareinstanz und erhält möglicherweise Zugang zum Anwendungscode. Diese Instanzen beschreiben allerdings keine Mandantenfähigkeit.
Weitere Informationen zu Softwaresystemen finden Sie unter Mehrlagerfähigkeit.
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