Der Subkontraktor ist der Vertragspartner, der von einem Hauptlieferanten beziehungsweise auch Generalunternehmer für ein Großprojekt mit unterschiedlichen Gewerken beauftragt wird um lediglich eine Teil-Dienstleistung zu erbringen. Er agiert als Subunternehmer.

Grundsätzlich ist ein Subkontraktor gesetzlich betrachtet ein Unternehmen wie jedes andere. Es können sämtliche wirtschaftliche Zweige, wie etwa die Logistik, das Bauwesen, die Reisebranche oder das Gesundheitswesen abgedeckt werden. Allerdings verweist die Vorsilbe “sub”, auf ein gesetzlich nachgestelltes Unternehmen. Der Hauptlieferant oder Generalunternehmer ist daher am Gesamtgewerk meist mit einem Festpreis gebunden und für sämtliche projektspezifische Dienstleistungen verantwortlich – auch für die des Subkontraktors. Letzterer verantwortet dagegen nur seine angebotene Dienstleistung und nur gegenüber des Auftraggebers.

Gesetzliche Voraussetzung

  • Der Vertrag des Hauptlieferanten mit dem Projekteigentümer erlaubt eine Verlagerung von Dienstleistungen an einen Subkontraktor.
  • Die zu erbringende Dienstleistung des Subkontraktors ist vertraglich klar definiert.
  • Der Subkonstraktor arbeitet im Auftrag und unter Aufsicht des Kontraktors (Auftraggeber). Die Gesamtverantwortung für den Prozess bleibt ebenfalls beim Kontraktor.

Subkontraktor – Beispiel aus der Intralogistik

Ein Unternehmen wie adidas, Bosch oder Mercedes benötigt ein neues Distributionszentrum.

Für die grobe Planung werden dafür folgende Gewerke einbezogen: Halle (Hochbau), Fördertechnik, Hardware (IT).

Verfügt der Spezialist für die Fördertechnik über keine eigene Software, um etwa seine Fördertechnik samt Fördergut zu bewegen beziehungsweise zu befördern, engagiert er hierfür einen Subkontraktor für Warehouse-Management-Systeme mit entsprechender Materialflusssteuerung im Portfolio.

Der Subkontraktor ist meist ein Vertragspartner, der einen Teilauftrag eines Gesamtprojektes übernimmt.
Der Subkontraktor ist meist ein Vertragspartner, der einen Teilauftrag eines Gesamtprojektes übernimmt.

Wichtig: Das nachgestellte Unternehmen hat gesetzlich dem Hauptlieferanten für die Fördertechnik die vertraglich ausgemachte Dienstleistung zu erbringen. Dazu gehört auch bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die Konsequenzen zu tragen. Das kann beispielsweise eine Konventionalstrafe in Form einer vorher schriftlich vereinbarten Strafsumme sein.

Weitere Informationen zu Vertragspartnern sowie zum Supply-Chain-Management finden Sie unter “Kosten der Ungeduld im SCM“.

Teaserbild: Stefan Rajewski – Fotolia