Grundsätzlich beschreibt die Begrifflichkeit BYOD eine Situation mit zwei Voraussetzungen:
- Das genutzte Gerät gehört dem Mitarbeiter. Sprich, es ist Eigentum des genannten.
- Das Gerät erhält Zugriff auf bestimmte IT-Ressourcen des Unternehmens.
Das Prinzip verfolgt demnach eine andere Lösung, wie beispielsweise das Modell “Chose Your Own Device”, bei dem sich der Mitarbeiter ein Gerät aus einer Produktpalette aussuchen kann, das Gerät also Eigentum des Arbeitgebers bleibt. In beiden Modellen stellen sich natürlich die üblichen Fragen zur Erlaubnis der Privatnutzung.
Vorteile von Bring Your Own Device
Die Vorteile von BYOD liegen dabei auf der Hand: Mit mobilen “Smart Devices” lässt sich die richtige Information auch zur richtigen Zeit und vor allem am richtigen (quasi an jedem) Ort für die Planung und Steuerung der Unternehmensprozesse zur Verfügung stellen; beispielsweise in den Industriezweigen Logistik und Intralogistik.
Letzteres beschreibt die Möglichkeit, moderne Technologien mit industriellen Prozessen zu verknüpfen und den Mitarbeiter noch flexibler zu machen. So kann der Nutzer grundsätzlich mit einem Smartphone, aber auch mit einem Tablet, in Echtzeit Prozessdaten einsehen und falls nötig, einen Prozess sogar ändern oder ganz stoppen – ohne dabei an der eigentlichen Workstation zu sitzen. Und dabei unterstützen Smartphone und Tablet nicht nur den Anwender mit Hilfe von Navigation, Details zum Produkt und Bildern, etwa Augmented Reality, sie können auch wertvolle Informationen an andere Systeme melden. Solche Informationen können zum Beispiel Paketstau-Informationen oder Nachschubprobleme sein, die in der Folge eine Veränderung der avisierten Ankunftszeit übermitteln. Industrie 4.0 wird so immer realistischer. Speziell bei der Kommissionierung werden die kleinen Helfer in Zukunft beliebte Begleiter sein, weil der Mitarbeiter auf Knopfdruck Informationen abrufen kann und dank praktischer Manschetten- und Finger-Scan-Systeme beide Hände zum Picken frei hat.
Nachteile von Bring Your Own Device
Die Nachteile liegen zum einen in der Bauweise der Endgeräte. So sind speziell im industriellen Bereich die Akkulaufzeiten sowie die fehlende robuste Schale eine Schwachstelle und damit auch ein möglicher Kostenfaktor. Zum anderen müssen mögliche Sicherheits-Risiken durch Schadsoftware und schlecht gesicherte Hardware beim Einsatz beachtet werden. Ein Eindringling könnte über das Intranet enormen Schaden im gesamten Firmennetzwerk anrichten.
BYOD und der Datenschutz
Rechtlich gesehen ist die Umsetzung von BYOD kein Hexenwerk, doch bei der Nutzung privater Geräte im Unternehmensumfeld sollten grundsätzlich private und geschäftliche Daten strikt getrennt werden. Dazu gibt es unzählige Leitfäden, die bei der Entscheidung und Umsetzung helfen. Das Unternehmen muss zudem jederzeit die Kontrolle über geschäftliche Daten wie E-Mails, Dokumente und Applikationen haben. Werden persönliche Daten erhoben oder kombiniert, ist die innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Ein Rechtsanwalt ist auf jeden Fall zur Beratung hinzuzuziehen.
Weitere Informationen zum Einsatz von Smartphones in alltäglichen Bereichen finden Sie unter Near Field Communication (NFC)
Bildquelle: Michael Coghlan / CC BY-SA 2.0
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