Der Distanzhandel

Die Grundidee beim Distanzhandel ist, dass es Käufern und Verkäufern von Waren und Dienstleistungen ermöglicht wird, trotz der geografischen Distanz, über ein ausgewähltes Medium zu kommunizieren und den Handel abzuwickeln. Anhand der ausgewählten Distanzhandelsform werden schließlich Informationen über die Ware und den Kaufwunsch ausgetauscht. Eine heute gängige Form des Distanzhandels ist der E-Commerce.

Verglichen mit dem stationären Einzelhandel gibt es keinen physischen Ort, an dem die Ware vom Hersteller an der Endkunden verkauft wird. Das Produkt kann demnach nicht vor dem Kauf persönlich begutachtet oder getestet werden. Der Kunde kann sich vor dem Kauf lediglich eine Abbildung, eine Beschreibung des Produkts durch den Verkäufer, möglicherweise eine Bewertung des Produkts durch andere Kunden oder auch eine telefonische Beschreibung einholen.
Der Gesetzgeber sieht in §§ 312b, 312d und 355 BGB (Fernabsatzvertrag) besondere Schutzrechte der Konsumenten vor.

Schutzrechte der Konsumenten beim Distanzhandel

Bei bestimmten Verbraucherverträgen ist für Konsumenten ein befristetes Widerrufsrecht vorgesehen. Wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt, so kann er sie z.B. innerhalb von 15 Tagen retournieren. Nachdem sich der Käufer seine Ware ausgesucht hat, kann er den Hersteller über seinen Kaufwunsch auf verschiedene Weisen informieren. Die Bestellung kann schriftlich, telefonisch oder über weitere elektronische Wege erfolgen.
Ist die Bestellung übermittelt, wird entweder gewartet, bis der Kunde gezahlt hat und daraufhin die gekauften Waren an den Kunden ausgeliefert oder aber die Lieferung der Ware erfolgt erst und danach bezahlt der Kunde (kauf auf Rechnung). Die Entscheidung der Abfolge obliegt dem Verkäufer. Im Gegensatz zum stationären Einzelhandel kann der Kunde sich die Ware über Versanddienstleister an seinen Wunschort liefern lassen.

Anforderungen der Konsumenten an die Warenverfügbarkeit

Ein Kunde erwartet beim Distanzhandel exakt das zu erhalten, was als Werbemittel angeboten wird. Verglichen mit dem stationären Einzelhandel hat ein Kunde beim Betreten eines Geschäfts oft keine konkreten Vorstellungen über ein Produkt, von dem er erwartet es genau so im Laden vorzufinden. Satt dessen kann dann aber auf Substitutionsgüter ausgewichen werden.

Die Anforderungen an die tatsächliche Warenverfügbarkeit sind im Distanzhandel demnach deutlich höher als im stationären Einzelhandel. Die Ware muss beim Distanzhandel in einer bestimmten Menge und zu einem bestimmten Zeitpunkt, entsprechend des Kundenwunschs, verfügbar sein. Die Lagerverwaltung gestaltet sich einfacher, durch die Sammlung des Gesamtbestands i.d.R. in einem Zentrallager.

Mehr Informationen zum Distanzhandel finden Sie unter Der Distanzhandel – Distanzhandelsformen.

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