CE-Kennzeichnung

(engl. CE-labelling) wurde vorrangig geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu gewährleisten. EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Innerhalb der EU darf ein Produkt nur in Verkehr gebracht werden, wenn es den Bestimmungen der EU-Richtlinien entspricht bzw. eine entsprechende Konformitätsbescheinigung vorliegt.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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