International Standards for Phytosanitary Measures

(abgek. ISPM 15) ist eine für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz erlassene Vorschrift von der IPPC zum Schutz von einheimischen Waldbeständen gegen Einschleppung von Holzschädlingen.
Die Vorschrift gilt nicht für Holzwerkstoffe oder Vollholz dünner als sechs Millimeter und legt erforderliche Behandlungsmethoden sowie Kennzeichnungsvorschriften fest, z. B.

  • Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 °C über mindestens 30 Minuten,
  • chemische Druckimprägnierung (nur dann anerkannt, wenn die Anforderungen der Hitzebehandlung erfüllt werden),
  • Begasung mit Methylbromid in Abhängigkeit von Konzentration, Dauer und Temperatur.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

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