In einer nicht stetig fördernden Transportanlage wird unmittelbar in der Steuerung entschieden, ob ein Transportobjekt von einem Platz zu einem anderen weiter gefördert werden kann. Dies ist im ersten Schritt allein von der physischen Belegung der Anlage abhängig (Belegungszustand des Folgeförderers). Nur wenn gefördert werden kann, ist zu prüfen, ob das Transportobjekt gefördert werden darf und falls ja, in welche Richtung.

Die Transportrichtungsermittlung (hier ist auch die Anweisung stehen zu bleiben ein mögliches gewolltes Ergebnis) muss mit verschiedenen Objekten umgehen können. Zum einen mit Transportobjekten, die einen Transportauftrag und somit eine Entscheidungsvorschrift für den Entscheidungspunkt haben, zum anderen auch mit UFOs und Schwarzfahrern. Daher müssen auch Anweisungen hinterlegt sein, wie letztere Transportobjekte zu behandeln sind. Diese können bei Bedarf auch für Transportobjekte mit Fahrauftrag aber ohne spezielle Anweisung für den aktuellen Punkt benutzt werden.

Diese Entscheidungsfindung stellt hohe Anforderungen an die Echtzeitfähigkeit einer Anlage. Ihre Architektur bestimmt die Flexibilität und die Möglichkeit der Anpassung an die wechselnden Bedürfnisse des operativen Betriebs – positiv wie negativ.

Mehr Informationen finden Sie unter UFOs und Schwarzfahrer.

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