Die Ausleuchtung von Distributionszentren ist ein eher seltener thematisierter Aspekt der Lagerhaltung. Der Faktor Licht steht nicht unmittelbar mit den Prozessen der Intralogistik in Verbindung und wird daher häufig als gegeben erachtet. Dennoch kann er als wichtige Grundvoraussetzung für die Abläufe in einem Lager gelten. Gerade in Lagerbetrieben, die zum Zwecke einer 24/7 flexiblen und zuverlässigen Lieferfähigkeit Mehrschichtbetrieb fahren, kommt einer guten Ausleuchtung ein gesteigerter Wert zu. Denn zum effektiven und energieeffizienten Betrieb leistet die Beleuchtung einen wesentlichen Beitrag.

Lagerbeleuchtung hat dabei vor allem drei Aspekte, auf die sie Einfluss nehmen kann:

  • der arbeitsqualitative Aspekt, der eine umfassende normgerechte Ausleuchtung der Lagerbereiche und Transportwege verlangt, um Mitarbeiter und Systeme bei ihrer Arbeit zu jeder Tages- und Nachtzeit optimal zu unterstützen. Normgerechte Beleuchtung steigert zudem das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und sichert die Verantwortlichen im Schadensfall (Versicherungsschutz).
  • der wirtschaftliche Aspekt, der einen höchst energieeffizienten Betrieb fordert, um zu einem insgesamt positiven Unternehmensergebnis beizutragen. So können bspw. durch Umstellung von Leuchtstoffröhren auf LED-Beleuchtung zwischen 60% und 75% Stromkosten eingespart werden – abhängig von der Qualität der LED-Leuchte, Anlage und Lichtplanung .
  • der Klimaschutz-Aspekt, sprich die Verpflichtung von Unternehmen, ihre energetischen Prozesse so zu gestalten, dass sie die nationalen und internationalen Klimaschutzforderungen verantwortungsbewusst mit erfüllen, was bedeutet, unnötigen Energieverbrauch und damit die CO2-Emissonen maximal zu senken. Entsprechend werden Umrüstungen auf LED sowie Neubauten durch diverse Förderprogramme subventioniert.

Kriterien von Licht und Beleuchtung

Die Beleuchtung von Lager- und Logistikhallen unterliegt den Normen der DIN EN 12464-1. Diese stellen folgende Kriterien auf:

  • Adäquate Beleuchtungsstärke, um die unterschiedlichen Sehaufgaben bzw. Tätigkeitsbereiche optimal zu unterstützen.
  • Gleichmäßigkeit der Beleuchtung, erzielt durch hohe Lichtdichte und großen Abstrahlwinkel der Leuchten, so dass auch die Regalzwischenräume bestens ausgeleuchtet sind.
  • Tiefstrahlende Optiken, die von der Hallendecke bis zum Hallenboden reichen, tragen zur Sicherheit der Angestellten bei.
  • Bestmögliche Blendfreiheit, d.h. Vermeidung von Direkt- oder Reflexblendung, ebenso Schleierreflektionen.
  • Passende Lichtfarbe und gute Farbwiedergabe zur besseren Erkennung von Beschaffenheit der Lagerware, Beschriftungen, Codierungen
  • Mehr Sicherheit durch Vermeidung von Flimmern und stroboskopischen Effekten, insbesondere in Zusammenhang mit Retrofit-Leuchten (s.u.)
  • Einbeziehung von Tageslichtqualitäten
  • Komfortables Lichtmanagement, sprich flexible Einstellbarkeit der Beleuchtungsstärke auf bestimmte Arbeits- und Sehanforderungen. In Kombination mit Präsenzmeldern (Sensorik) kann in nicht sehr stark frequentierten Bereichen zusätzlich Strom- und Energiekosten eingespart werden.
  • Notlichttauglichkeit der Leuchten, entweder in die zentrale Steuerung integriert oder für dezentralen Notlichtbetrieb mit eingebautem Akku.
  • Der langen Lebensdauer und Wartungsfreiheit von Hallenstrahlern kommt hierbei eine sehr große Bedeutung zu. Denn ein störungsfreier Betrieb erhöht die Effizienz, defekte Leuchten stören bzw. unterbrechen die Abläufe und verursachen außergewöhnlich hohen Aufwand bei Reparaturen oder Austausch.

Benchmark für die Lebensdauer von Hallenstrahlern und -leuchten liegt bei 80.000 – 120.000 Betriebsstunden, L80/B10, bei einer Umgebungstemperatur im Standardbereich von -30 bis +60°C.

Kenngrößen der Lichtplanung

Eine umfassende und fundierte Lichtplanung nimmt Bezug auf wesentliche Parameter:

  • Raummaße und Abmessungen inklusive baulicher Besonderheiten, z.B. Innen- oder Außenlager, benötigte Revisionsöffnung, Brandschutz, Streben und Lastenkräne, Lichtpunkthöh(en), Dachkonstruktion, zusätzliche Anforderungen bei Sanierung im Bestand, Deckengefüge:
    • niedrige Decken – breitstrahlende (Feuchtraum-)Leuchten
    • hohe Decken bis 25 m – Hallenstrahler
    • Hochregallagerhallen mit Lichtpunkthöhen bis und über 50m verlangen nach dedizierten Hochregallagerleuchten, je nach räumlichem Hallengefüge mit tief- oder breitstrahlenden Eigenschaften.

Die flexible Montageart und richtige Positionierung der Leuchten trägt ebenfalls zu einer optimalen Gesamtlösung bei.

  • Einsatzbedingungen: Betriebszeiten, Brenndauer, Schichtbetrieb, benötigte Beleuchtungsstärke und Lichtsteuerung, Umgebungstemperaturen
  • Eine fachgerechte Lichtplanung vergleicht die Größe und Höhe der Bewertungsflächen und weist folgende Punkte aus:
    • Höhe der Leuchtenebene (die Beleuchtungsstärke nimmt im Quadrat mit der Hallenhöhe ab!)
    • Wartungsfaktor
    • Gesamtlichtstrom
    • Mittlere Beleuchtungsstärke (Em)
    • Gleichmäßigkeit (U0 bzw. g1)
    • Anzahl und Leistung der Leuchten für eine normgerechte Beleuchtung
    • Energiekosten und Rentabilität der neuen Hallenbeleuchtung (im Vergleich zur bisherigen)

Qualitäten von LED-Leuchten für Lager- und Logistik erkennen

Zur Beurteilung über die Güte der LED-Leuchten lassen sich folgende Eigenschaften vergleichen:

  • Absolute Dichtigkeit der Leuchte ist wichtig, damit weder Staub, Schmutz, Feuchtigkeit oder andere Emissionen eindringen können, denn dies senkt die Lebensdauer drastisch.
  • Ein robustes formstabiles Profil, z.B. aus Aluminium, stellt dies sicher. Achten Sie auch auf die Beschaffenheit der Leuchtenabdeckung – stabil ist beispielsweise eine Abdeckung aus hochwertigem Kunststoff (PMMA), die nicht verklebt sondern mit korrosionsfesten Materialien verschraubt ist.
  • Die Aufhängungen der Leuchten sollten versprödungsfest sein, damit diese über die gesamte Lebensdauer fest hängen bleiben.
  • Je langlebiger die LED-Module sind, desto ausgereifter ist das Thermomanagement.
  • Degradation der Leuchten: Die Lebensdauer der Leuchtenprodukte ist durch sogenannte L- und B-Werte angegeben. Der L-Wert gibt an, auf welche Lichtleistung die Leuchten nach der angegebenen Zeit in Betriebsstunden abgesunken sein dürfen (z.B. L80 = 80%). Der B-Wert gibt an, wie viel Prozent der Leuchten diesen Wert unterschreiben dürfen (z.B. B10 = 10%. Keine Angabe zum B-Wert bedeutet B50; ergo dass 50% der Leuchten einen Lichtstrom unterhalb des L-Wertes haben. Das heißt in der Praxis, dass vorzeitig Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um weiterhin eine normgerechte Beleuchtung zu gewährleisten.

Qualitäten von Leuchtenherstellern/bezugsquellen bewerten

Für die langfristige Nutzung der Beleuchtung sollte im Vorfeld bei Herstellern (Bezugsquellen) auf Gewährleistung und Ersatzteilverfügbarkeit geachtet werden. Wichtig ist auch die Kontinuität der Lichtfarben bei Nachbestellungen, sollte Ihre Halle einmal umgebaut oder erweitert werden, um ein inhomogenes, irritierendes Lichtbild zu vermeiden.

Auch wenn es vielleicht etwas teurer ist – Wertstoffe aus Kreislaufwirtschaft, z.B. Leuchtenprofile aus recyceltem Aluminium sichern nicht nur Qualität und Langlebigkeit der Beleuchtung, sondern schonen auch die Umwelt. Plastikleuchten aus Fernost-Produktion belasten die Ökobilanz in Bezug auf Transport und Reststoffverwertung.

Konsequenzen mit verbauten Retrofit-Leuchten

Wer Retrofit-Leuchten, d.h. LED-Leuchten in Gehäuse von Leuchtstoffröhren, in Lager- und Logistikhallen einbauen möchte, der sollte über die versicherungstechnische Konsequenz aufgeklärt sein. Durch den Umbau der Leuchte mit Retrofit / LED Tubes ist die technische Sicherheit nicht mehr gewährleistet, denn es erlischt die CE-/TÜV-Zertifizierung, gegebenenfalls auch der Versicherungsschutz (s. auch VBG; ZVEI/VDE LA-T 2014-42). Laut Studie der Universität Darmstadt (Department Lichttechnik, Prof. Quoc Khanh; nicht frei erreichbar) besteht aufgrund der niedrigen Frequenz von Retrofit-Leuchten die Gefahr von Stroboskopeffekten; Ermüdung und Kopfschmerzen können auftreten, auch epileptische Anfälle ausgelöst werden.

Entsprechend sind gängige Förderungen für die Umrüstung auf LED bei Sanierungen im Bestand oder Neubau in der Regel nicht förderberechtigt. Dies kann einen entscheidenden Unterschied machen, starten Förderprogramme wie die BEG-Förderung von Nichtwohngebäuden bei 20%.

 

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